Handyvertrag ohne Laufzeit - oder doch mit? Das musst Du beachten
Gerade für junge Menschen ist das Leben ohne Handy bzw. Smartphone heute kaum noch vorstellbar. Vielleicht gehörst Du auch zur Generation der „Digital Natives“, die ganz auf „Vernetzung“ eingestellt ist – ob bei Mobiltelefonie, Internet-Nutzung oder Social Media-Aktivitäten. So nützlich und unverzichtbar das Mobilgerät ist, es kann auch eine Menge Kosten verursachen. Schlecht, wenn die Kasse gerade knapp ist und Du an Vertragslaufzeiten gebunden bist.
Welcher Handytarif ist für mich der richtige? Wenn Du gerade dabei bist, Dir einen Tarif auszusuchen, hast Du in der Regel die Qual der Wahl. Tolle Angebote versprechen fast alle Anbieter. Doch nicht selten gibt es einen „Pferdefuß“ und im Handumdrehen bist Du in einem Tarif gefangen, aus dem schwer wieder rauszukommen ist. Verpasst Du dann auch noch die Kündigungsfrist, bist Du oft ein weiteres Jahr an Deinen Tarif gebunden. Dann sind 3 volle Jahre Vertragsbindung auf der Uhr! Wenn Du Pech hast, steigt dann auch noch die Grundgebühr Deines Tarifes an. Doch das muss nicht sein.
Beim Tarifkauf ist neben den Entscheidungskriterien "Netz", "Grundgebühr", "Datenvolumen" oder "Allnet Flat" die Vertragslaufzeit nicht unwichtig. Es gibt Möglichkeiten, flexibel zu bleiben und dabei auch noch Geld zu sparen. Zum Beispiel mit einem Handyvertrag ohne Laufzeit bzw. kurzer Laufzeit.
Handyverträge mit kurzer Laufzeit bei Tarifhaus - nur 6 Monate!Handyvertrag ohne Laufzeit
Es sind vor allem sogenannte „Discount“-Anbieter, die mit einem „Handyvertrag ohne Laufzeit“ werben. Ebenso gehören auch Prepaid-Angebote dazu, wir betrachten hier aber die Angebote "echter" Handyverträge ("Postpaid").
Korrekt ist die Bezeichnung "ohne Laufzeit" nicht, denn solche Handyverträge haben üblicherweise ebenfalls Mindestlaufzeiten, also wäre die Bezeichnung "kurze Laufzeit" richtig. Die Laufzeiten sind allerdings wesentlich kürzer als bei den „herkömmlichen“ Tarifen. Herkömmliche Handyverträge haben eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Bei Verträgen mit kurzer Laufzeit beträgt die Laufzeit zumeist einen Monat, bei manchen Tarifen sechs Monate.
Ein Handyvertrag ohne Laufzeit bietet Dir in der Regel Tarif-Features wie bei „normalen“ Verträgen und Du musst fast immer eine monatliche Grundgebühr bezahlen. Oft fällt bei Vertragsabschluss eine Einmalgebühr an, manchmal auch als Anschlussgebühr oder Anschlusspreis bezeichnet. Die monatliche Grundgebühr fällt bei Tarifen mit kurzer Laufzeit in der Regel etwas höher aus, als bei den Tarifen mit langer Vertragsbindung von 24 Monaten. Üblich ist hier ein Betrag von 1 bis 2 Euro pro Monat, der die höhere Flexibilität kostet. Aber dafür findest Du bei Handyverträgen ohne Laufzeit nur selten Angebote mit steigenden Grundgebühren nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit. Dafür sorgt alleine schon die schnelle Wechselmöglichkeit. Wer feststellt, dass sein Vertrag auf einmal teurer wird, würde baldmöglichst kündigen. Der Anbieter würde dadurch letztlich nur verlieren.
Beim Handyvertrag ohne Laufzeit gibt es oft viele kleine Boni oder Vorteile, zum Beispiel einen Bonus bei Rufnummernmitnahme von einem Fremdanbieter oder Gutscheine für Handyhüllen usw. In der Regel sind diese Vorteile aber nicht so entscheidend für die Auswahl. Ein weiterer großer Vorzug beim Handyvertrag ohne Laufzeit ist die Flexibilität. Durch die kurze Vertragsbindung und die schnelle Kündigungsmöglichkeit kannst Du de facto immer wieder schnell zum jeweils günstigsten Anbieter wechseln. Besonders lohnend ist der Handyvertrag ohne Laufzeit für Dich, wenn Du schon ein Handy oder Smartphone hast, das Du voraussichtlich noch länger nutzen wirst.
Die überzeugendsten Argumente für den Handyvertrag ohne Laufzeit, sind die Flexibilität und die dauerhaft niedrige Grundgebühr.
Handyverträge mit längeren Laufzeiten
Standard-Handyverträge, direkt bei den großen Netzbetreibern, gibt es fast nie mit kurzer Laufzeit. Wenn Du hier einen Vertrag abschließt, bist Du in der Regel mindestens 24 Monate daran gebunden. Du hast dann zumeist eine Flatrate und zahlst (nur) eine monatliche Grundgebühr. Wenn der Vertrag nicht zum Ende der 24 Monate gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Häufig steigt dann auch die Grundgebühr, was bei Vertragsabschluss oft nur im Kleingedruckten zu sehen ist. Manchmal steigt die Grundgebühr sogar schon nach 12 Monaten, wie beispielsweise bei vielen Angeboten der 1&1. Das wird auf die Dauer ziemlich teuer. Ohne Kündigung geht dieses Spiel immer so weiter. Um den Vertrag fristgerecht zu kündigen, musst Du üblicherweise eine Kündigungsfrist von drei Monaten beachten.
Vielfach wird die lange Bindung mit besonderen Vorteilen „versüßt“. So gibt es zum Beispiel besondere Boni bzw. Rabatte für „Neueinsteiger“, zeitlich befristete Sonderkonditionen oder Vergünstigungen für junge Leute. Eines der beliebtesten „Lockmittel“ ist die Verknüpfung des Tarifs mit einem besonders günstigen Handy- bzw. Smartphone-Angebot. Oft kannst Du Dir das Mobilgerät zum Tarifabschluss mit dazu aussuchen – fast „gratis“ oder zu einem niedrigen Preis, je nachdem für welches Endgerät Du Dich entscheidest. Auf den ersten Blick wirkt der Vertrag dadurch ziemlich attraktiv, denn Du kriegst vermeintlich ein „Geschenk“ und ersparst Dir ggfs. den Handykauf. Allerdings solltest Du auch beachten, dass bei solchen Angeboten die Grundgebühr meist viel teurer ist als bei Handytarifen ohne zusätzlicher Hardware.
Hier empfiehlt es sich, zumindest genau zu vergleichen, zu rechnen und immer rechtzeitig zu kündigen. Unabhängige Tests haben gezeigt, dass sich bei den großen Handyvertrag-Anbietern bzw. Netzbetreibern das „Handy-Geschenk“ meistens für Dich nicht rentiert. Wenn Du das Gerät selbst kaufst und einen günstigen Tarif – zum Beispiel einen Handyvertrag ohne Laufzeit – abschließt, kannst Du mehr an Grundgebühren sparen, als Du für das Handy oder Smartphone ausgeben musst. Bei den großen Providern kommt es immer darauf an, wie „wertig“ das Dir angebotene Mobilgerät ist. Also immer genau rechnen und vergleichen!
Auf jeden Fall solltest Du Deinen Handyvertrag mit Laufzeit rechtzeitig zum Ende der Mindestlaufzeit kündigen. Dann vermeidest Du wenigstens die höhere Grundgebühr bei einer automatischen Vertragsverlängerung. Spätestens dann ist Gelegenheit, über einen neuen Handyvertrag mit oder ohne Laufzeit nachzudenken.
Kündigungsfrist bei Handyverträgen
Die Kündigungsfrist bei Tarifen mit 24 Monaten Laufzeit beträgt in allen uns bekannten Fällen 3 Monate zu Ende der Vertragslaufzeit.
Die Kündigungsfristen der "Handyverträge ohne Laufzeit" sind vorteilhafter. Üblicherweise ist eine Kündigungsfrist von einem Monat gegeben.
Automatische Vertragsverlängerung von Handyverträgen, wenn Du nicht kündigst
Bei herkömmlichen Handyverträgen mit 24 Monaten Laufzeit, verlängert sich der Vertrag um 12 Monate, wenn Du diesen nicht rechtzeitig mit einer Frist von 3 Monaten kündigst. Ein längerer Zeitraum als die Verlängerung von mehr als 12 Monate, ist rechtlich nicht zulässig. Wir kennen auch keinen Anbieter, bei dem dieser Zeitraum abweicht. Schickt uns gerne eine Nachricht, wenn Euch ein anderes Angebot auffällt.
Bei "Handverträgen ohne Laufzeit“ verlängert sich der Vertrag ebenfalls automatisch um einen bestimmten Zeitraum. Dieser ist allerdings deutlich kürzer als 12 Monate. Hier gelten üblicherweise kurze Verlängerungsfristen von sechs, drei oder einem Monat. Das kommt auf den jeweiligen Anbieter und Tarif an.
Das Tarifhaus Angebot für Dich
Bei Tarifhaus bieten wir Dir eine einfache Möglichkeit, für Dich einen günstigen Handyvertrag ohne lange Laufzeit zu finden. Wir bieten Dir nämlich ausgesuchte Tarife mit kurzen Laufzeiten, die mit ihrem Preis-Leistungsverhältnis überzeugen und sehr fair sind. Das erspart Dir die mühsame Suche und Eigenrecherche. Alle unsere Tarife haben kurze Laufzeiten und bleiben wie sie sind – günstig, flexibel und fair. Bei manchen Tarifen sinkt die Grundgebühr sogar mit Verlängerung der Laufzeit. Überzeuge Dich direkt selbst: www.tarifhaus.de
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